Unvereinbarkeit der Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbsteuer (Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012, 1 BvL 16/11)
Durch eine Gesetzesänderung sind seit dem 13.12.2010 Ehegatten und eingetragene Lebenspartner im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer (bzw. Befreiung von der Grunderwerbsteuer) gleichgestellt. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen entsteht zwischen Ehegatten sowie auch zwischen eingetragenen Lebenspartnern keine Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragungen.Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte diese Regelung keine Rückwirkung haben. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr beschlossen, dass die gesetzliche Regelung insoweit gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gericht hat gleichzeitig dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2012 aufgegeben, für in der Vergangenheit liegende Fälle eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Betroffene sollten diesen Vorgang beachten.
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