Eheleute können während der Ehe gemeinsames Vermögen erwerben oder auch Vermögen jeder für sich aufgebaut haben. Weder durch eine Trennung noch durch die Ehescheidung ändert sich an der Vermögenszuordnung etwas.
Zugewinngemeinschaft & Zugewinnausgleich – die rechtliche Lage
Der gesetzliche Güterstand ist nach Deutschem Recht die Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft ist, vereinfacht beschrieben, nichts anders als Gütertrennung, verbunden mit einem schuldrechtlichen Anspruch auf Wertausgleich (Zugewinnausgleich), wenn ein Ehegatten während der Ehe einen größeren Vermögenszuwachs erwirtschaftet hat, als der andere.
Die Ermittlung und Bestimmung der Vermögenswerte ist in der überwiegenden Anzahl der Fälle ebenso schwierig, wie die Berechnung des Ausgleichsanspruches. Ohne anwaltliche Beratung besteht in dieser Materie die nicht unerhebliche Gefahr, das richtige Ergebnis zu verfehlen. So wird häufig übersehen, dass bei der Bewertung des Gesellschaftsanteiles eines Unternehmers vom Verkehrwert des Anteils noch latente Steuern abzuziehen sind (auch wenn der Gesellschaftsanteil gar nicht verkauft wird). Oder: Ist der Wert einer Beteiligung stark von der Person des Inhabers abhängig und geprägt, kann es richtig sein, bei der Bewertung des Gesellschaftsanteils, nicht auf den Verkehrswert sondern auf den Substanzwert abzustellen (Wert des Betriebsvermögens).
Für gemeinsames Vermögen besteht im Rahmen der Trennung häufig der Wunsch der Ehegatten, eine Aufteilung vorzunehmen. Denn durch die Trennung und die Ehescheidung ändert sich an der Vermögenszuordnung und an der Haftung für gemeinsame Verbindlichkeiten nichts. Es bedarf deshalb der aktiven Gestaltung. Der Weg dahin führt in der Regel über gemeinsame Gespräche und teils auch zähe Verhandlungen, bei denen wir unsere Mandaten anwaltlich beraten und begleiten.
Zugewinnausgleich – die richtige Bestimmung der Ansprüche
Die richtige Bestimmung von Zugewinnausgleichsansprüchen bzw. deren Abwehr und die Gestaltung der Vermögensauseinandersetzung setzt nicht nur Voraus, das anzuwendende Recht genau zu kennen. Genauso wichtig ist das praktische Verständnis zur Bewertung von Vermögen (wie Gesellschaftsanteilen und Immobilien). Die für den Mandanten optimale Gestaltung solcher Vereinbarungen ist eine der zentralen Kompetenzen unserer Beratung.