Eine familienrechtliche Angelegenheit hat Auslandsbezug, wenn einer oder beide Ehegatten eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit haben, im Ausland leben oder gelebt haben, Vermögen im Ausland belegt ist, Kinder ins Ausland verbracht wurden oder dort leben. In solchen Fällen stellen sich zahlreiche Fragen, welche das internationale Familienrecht betreffen: Welches Recht ist anwendbar? Ist eine Rechtsmaterie für mich besonders vorteilhaft? Kann ich ihre Anwendung wählen? Was muss ich hierfür unternehmen? In welchem Land muss ich gegebenenfalls prozessieren? Kann ich hierzu eine Bestimmung treffen? Was darf ich diesbezüglich ehevertraglich regeln? Ist das dabei vielleicht anzuwendende ausländische Recht vielleicht günstiger als das deutsche?
Gerade für Fälle mit Auslandsbezug besteht häufig besonderer Beratungsbedarf, den wir durch langjährige praktische Erfahrung im internationalen Familienrecht umfassend bedienen können.