Nur die rechtzeitige Planung der Nachfolge durch letztwillige Verfügungen bietet adäquaten Vermögensschutz. Wenn Sie Vermögen haben und Menschen, die Ihnen nahe stehen, sollten Sie sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen und sich von einem Rechtsanwalt zu den gestalterischen Möglichkeiten für Ihre Nachlassplanung beraten lassen. Nur so kann eine gerechte Nachfolge herbeiführt, einen Erbstreit vermieden und die Erbschaftsteuerbelastung reduziert werden.
Zudem kann Ihr Testament Ihr Vermögen vor dem Zugriff möglicher Gläubiger, Ex-Ehegatten oder Sozialbehörden schützen. Für die optimale Vermögensnachfolge Privater und die Unternehmensnachfolge nutzen wir das gesamte, rechtlich zur Verfügung stehende Spektrum letztwilliger Verfügungen. Als solche kommen Testament oder Erbvertrag vielfältigen fein differenzierten Gestaltungsinstrumenten in Betracht. Bitte lassen Sie sich beraten.