Der Unterhaltsanspruch der nachfolgenden Ehefrau hat keine Auswirkung auf den Un-terhaltsbedarf der früheren Ehefrau (BGH, Urteil vom 25.01.2012, XII ZR 139/09)
Der Bundesgerichtshof hatte bereits im Jahr 2011 seine Rechtsprechung geändert. Hinsichtlich einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber der zweiten Ehefrau hat der Unterhaltsanspruch der nachfolgenden Ehefrau keine Auswirkung auf den Unterhaltsbedarf der früheren Ehefrau nach § 1578 BGB. Der Unterhaltsanspruch der nachfolgenden Ehefrau ist allein im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten zu berücksichtigen, wobei es maßgeblich auf die Rangverhältnisse ankommt.
Hinterlassen Sie einen Kommentar