Aktuelles – Steinmeier LLP Berlin

Beitrag vom 9. Mai 2012

Bewertung einer fondsgebundenen Rentenversicherung (BGH, Beschluss vom 29.02.2012, XII ZB 609/10

Für die konkrete Bewertung einer fondsgebundenen Rentenversicherung, bei der kein Deckungskapital gebildet wird, ist im Versorgungsausgleich der Rückkaufswert nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik als Zeitwert der Versicherung zu berechnen, soweit nicht der Versicherer eine bestimmte Leistung garantiert. Ein Wertzuwachs nach dem Stichtag im Ehescheidungsverfahren ist bei der Halbteilung im Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen.


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