Aufstockungsunterhalt zu Gunsten des kindesunterhaltsverpflichteten Ehegatten (Beschluss des OLG Stuttgart vom 01.08.2012, 11 WF 161/12)
Folgender Fall: Der Ehemann hatte nur wenig höhere Nettoeinnahmen als die Ehefrau. Die Kinder lebten im Haushalt der Ehefrau. Der Ehemann zahlte für zwei Kinder Kindesunterhalt. Dadurch verblieb ihm ein geringeres Einkommen als der Ehefrau. Das Oberlandesgericht hat festgestellt, dass in dieser Situation ein Aufstockungsunterhaltsanspruch des Ehemannes gegen die Ehefrau entstehen kann (abzuziehen bei der Berechnung ist auf der Seite des Ehemannes der Kindesunterhalt als Zahlbetrag – nicht Tabellenbetrag).
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