Auskunftsanspruch gegen Erben
Der Anspruch auf Auskunft und Belegvorlage des überlebenden Ehegatten zur Vorbereitung möglicher Zugewinnausgleichsansprüche gegen den Erben der verstorbenen Ehefrau besteht unabhängig davon, ob überhaupt eine Ausgleich gefordert werden kann (OLG Stuttgart, 16 UF 92/16).
Hinterlassen Sie einen Kommentar