Die deutschen Bürger verfügen nach aktuellen Berechnungen über ein Nettovermögen von mehr als sechs Billionen Euro. Nach Schätzungen beläuft sich die jährliche Erbmasse auf zirka 230 Milliarden Euro. Dies führt zu einer immer stärker werdenden Bedeutung des Erbrechtes. Trotz dessen verfügt immer noch ein Großteil über kein Testament. Eine rechtzeitige Testierung in Verbindung mit rechtlicher und steuerrechtlicher Beratung soll dafür Sorge tragen, dass Fehlplanungen oder Fehleinschätzungen vermieden werden.
Im Erbrecht umfasst unsere Beratung das gesamte Spektrum der möglichen Fragestellungen, mit einem besonderen Fokus auf:
- Gestaltung von Testament, Erbvertrag und Vermächtnis
- Vermögensvorsorge
- Die Bestimmung von Erbanspruch oder einem Pflichtteilsanspruch, deren Durchsetzung oder Abwehr
- Beratung zur Erbschaftssteuer und Gestaltungsmöglichkeiten
- Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung